Geboren wird Martin Bormann am 17. Juni 1900 in Halberstadt. Nach Beendigung seiner Schulzeit 1918/1919 dient er als Kanonier im Ersten Weltkrieg, jedoch ohne je an einer Kampfhandlung teilgenommen zu haben.
1920 beginnt Bormann eine Ausbildung als Landwirtschaftslehrling auf einem mecklenburgischen Gut. Dort ist er ehrenamtlich tätig im Traditionsverband des ehemaligen Freikorps Rossbach. 1924 verbüßt er eine einjährige Haftstrafe, wegen seiner Verwicklungen im Mordfall Kadow, dem so genannten Parchimer Fememord.
Nach seinem Eintritt in die NSDAP, 1927, übernimmt Bormann zunächst die Tätigkeit des Gaupressewarts in Thüringen. Ab 1932 ist er der erste Leiter der Hilfskasse der NSDAP, einer Unfallversicherung zur Unterstützung der Parteimitglieder, die bei Auseinandersetzungen mit politischen Gegnern verletzt wurden. Im Juli 1933 erfolgt die Ernennung Bormanns zum Stabsleiter bei Hitlers Stellvertreter Rudolf Heß und zum Reichsleiter der NSDAP. Weiterhin wird ihm, die Verwaltung des Hitlerschen Privatvermögens sowie die Bewirtschaftung und Verwaltung des „Berghofs“ und des gesamten Arsenals auf dem Obersalzberg übertragen.
Nach dem Englandflug von Heß, im Mai 1941, übernimmt er dessen Dienststelle, die in „Parteikanzlei“ umbenannt wird. Das bedeutet für ihn die Kontrolle über die Legislative und sämtliche Ernennungen und Beförderungen innerhalb der Partei.
Am 9. Oktober 1942 unterzeichnet Bormann einen Erlass, der die endgültige Beseitigung der Juden aus den Gebieten Deutschlands nicht mehr durch Vertreibung, sondern durch Anwendung rücksichtsloser Gewalt in den Sonderlagern des Ostens anordnet. Im kommenden Jahr erfolgt seine Ernennung zum „Sekretär des Führers“. Eine Position, die ihn allmählich dazu befähigt, dass jede Eingabe an Hitler, aus dem Bereich der Partei und ihren Organisationen von Bormann gegengezeichnet werden muss. Kurz vor Kriegsende mobilisiert er nocheinmal die letzten Reserven des Reiches, in Form des Volkssturms.
Den Untergang verbringt Bormann gemeinsam mit Hitler und anderen treuen Gefolgsleuten im Führerbunker. Nach dem Selbstmord Hitlers unternimmt er einen Ausbruchsversuch und galt seither als verschwunden. Am 1. Oktober 1946 wird er von dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Obwohl Arthur Axmann, ehemaliger Reichsjugendführer, berichtet, er habe die Leiche Bormanns in der Nähe des Führerbunkers gesehen.
Erst im Jahre 1973 wird er offiziell für Tod erklärt, da die bei Bauarbeiten in Berlin gefundene Leiche zweifelsfrei als die von Martin Bormann identifiziert wurde.